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Die oben genannte Person verpflichtet sich, bei allen Veranstaltungen und Aktivitäten der „Katzenzunft Kippenhausen „ und ihrer Untergruppen aktiv zu beteiligen und mitzuarbeiten ( z.B. Maifest, Dorffest, fasnachtliche Umzüge und Veranstaltungen, Dorffasnet etc. ).
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Die oben genannte Person bekommt von der Katzenzunft ein Häs und eine Holzmaske nach Häsordnung der jeweiligen Untergruppe gestellt. Bei der Häsausgabe kann ein Pfand verlangt werden. Das Häs und Maske sind Eigentum der Katzenzunft.
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Nach der Fasnet muss das Häs in sauberen und einwandfreien Zustand beim Häswart der jeweiligen Untergruppe abgeben werden. In diesem Fall wird das zuvor verlangte Pfand zurückerstattet. Aufbewahrungsort des Häses ist der Häsraum.
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Mit der Anmeldung zur Katzenzunft Kippenhausen wird eine Aufnahmegebühr ebenso ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, nach den aktuellen Richtlinien des Narrenrates, fällig. Die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag wird durch Lastschrift vom Konto der o.g. Person abgebucht.
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Die oben genannte Person erkennt mit Ihrer Unterschrift die Satzung der Katzenzunft sowie die Richtlinien der jeweiligen Untergruppe an.
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Die oben genannte Person hat eine Probezeit zu bewältigen. Die Dauer der Probezeit ist in den jeweiligen Gruppenstatuten geregelt. Nach dieser Probezeit entscheidet der Narrenrat über eine endgültige Aufnahme der Person. Bei Nichtaufnahme oder Austritt wird die Aufnahmegebühr nicht zurückerstattet.
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Sollte die oben genannte Person aus der Katzenzunft austreten, so muss dies in schriftlicher Form erfolgen.