Katzengruppe

KIPPENHAUSER KATZEN
Zwischen Kirche und Rathaus
dem heutigen Dorfplatz,
ward sie geboren, die Kippenhauser Katz.
Wo heut der Brunnen den Platz verziert,
wer früher ein Weiher mit viel Getier.

Das Pfarrhaus, wie heut noch das erste am Platze,
wurde täglich besucht von des Pfarrers Katze.
An jedem Sonntag, nach der Predigt,
hat das gute Tier einen Fisch für ihn erledigt.

Schnelligkeit, Hinterlist, Willenskraft
sind noch heute der Katzen Eigenschaft.
Symbol für diese Hinterlist
noch heut der bunte Kragen ist.

Des Pfarrers Katz trug ein Glöcklein am Fell,
wir haben heut ein gar mächtiges Gschell –
bestückt mit sieben großen Glocken
sorgts bei uns Narren für Frohlocken.

In zottigen Fellen, schwarz, weiß und grau,
erleben wir Fasnet
Miau – Mir au !!

Richtlinien der Katzengruppe

  1. Die Gruppenleiter werden von der Mehrheit der erschienen Katzen auf 2 Jahre gewählt.  Dies gilt auch für den Stellvertreter
  2. Die Gruppenleiter müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  3. Die Anmeldung zur Katzengruppe erfolgt beim Gruppenleiter.  Die Anwärter für Katzenmasken müssen mindestens 14 Jahre alt sein.  Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme fällen die zur einberufenen Versammlung erschienen Katzen, jedoch letztendlich der Narrenrat.
  4. Die Katzenkostüme wurden früher von den Katzen selbst geschnitten und genäht.  Der Stoff hierfür wurde von der Katzenzunft gestellt. Heute erledigt eine Schneiderin diese Arbeit für uns.
  5. Bis zu 4 Wochen nach der Fasnet müssen die Häser der Kinder in sauberem Zustand beim Häswart, mit Namen versehen, abgegeben werden.  Dieselben Können jeweils vor der Fasnet an einem von der Katzengruppe vereinbarten Termin anprobiert und wieder mitgenommen werden. Die Häser der Erwachsenen Katzen müssen ebenfalls nach der Fasnet in sauberem Zustand abgegeben werden.
  6. Bei Veranstaltungen der Katzenzunft sollte die Katzengruppe vollzählig erscheinen. Hier wird jedoch unterschieden zwischen:a)   Pflichtveranstaltungen und
    b)   Freiwilligen VeranstaltungenUnter a) versteht man alle vereinsinternen Umzüge sowie alle Auswärtigen Umzüge an denen die Katzenzunft teilnimmt sowie folgende abendliche Veranstaltungen:-  Katzensitzungen
    –  Katzenball
    –  GeneralversammlungUnentschuldigtes Fehlen bei mehr als der Hälfte der Pflichtveranstaltungen (Umzüge und obig aufgeführte Veranstaltungen getrennt gerechnet über das ganze Jahr) führt zu einer Abmahnung.  Nach mehrmaligem zwecklosem Mahnen kann von der Gruppe durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Katzen das Häs zurückverlangt werden.Unter b) versteht man alle weiteren Aktivitäten der KatzengruppeBei abendlichen Einmärschen (Einspringen), die von Jahr zu Jahr von den zur Versammlung erschienen Katzen festgelegt werden, sollte man sich untereinander absprechen damit immer genügend Katzen teilnehmen.  Unter genügend versteht man 8 Mitglieder der Katzen- oder Hexengruppe, wobei mindestens 3 Mitglieder von derselben Gruppe sein müssen.
  7. Bei Austritt oder evtl.  Vergrößerung der Gruppe werden die Interessenten vorrangig behandelt die vorher schon aktiv im Verein vertreten waren.  Dasselbe gilt für die Kostüme der Katzenkinder.
  8. Katzensitzungen werden vom Gruppenleiter einberufen.
  9. Wünsche oder Anträge auf Satzungsänderungen müssen dem Gruppenleiter mitgeteilt werden.  Dieser hat dann dafür zu sorgen, dass diese Anträge bei der Nächsten Katzensitzung auf der Tagesordnung stehen. Satzungsänderungen Können nur mit Mehrheitsbeschluss der zur einberufenen Versammlung erschienen Katzen erfolgen.
  10. Die Katzengruppe kann nicht aufgelöst werden, da sie fester Bestandteil der Katzenzunft ist.

Kippenhausen im März 1999